
Keine Tiere unterm Christbaum!
TASSO bittet alle Eltern, lebendige Weihnachtsgeschenke sorgfältig zu überlegen
Hattersheim, 08.12.2011 (profact) – Hundewelpen und Katzenkinder sehen ausgesprochen süß aus und erobern Kinderherzen im Sturm. Als Weihnachtsgeschenk scheinen sie deshalb besonders ideal zu sein. Doch Vorsicht: Tierheime werden alle Jahre wieder mit einer Flut von Vierbeinern konfrontiert, Weihnachtsgeschenke für Kinder, die nach der ersten Euphorie den Spaß am Familienzuwachs verloren haben.
„Ein Haustier bringt auch Verantwortung mit sich“, sagt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Auf der Tagesordnung stehen nicht nur Kuscheln, Schmusen und Streicheln, sondern auch regelmäßiges Gassi gehen, Saubermachen und Füttern. Manche Kinder sind damit überfordert. Wenn dann die Eltern nicht mitspielen, wird das unüberlegt geschenkte Haustier zur Belastung.“
Der Tierschützer appelliert an Eltern, Kindern keine Tiere zu Weihnachten zu schenken. Oder nur dann, wenn zuvor ganz klar über die notwendige Pflege und die Zuständigkeiten gesprochen wurde. Die beste Zeit, sich beispielsweise einen jungen Hund ins Haus zu holen, sei ohnehin das Frühjahr. „Dann macht es einfach mehr Spaß, draußen mit dem Hund herumzutollen“, sagt McCreight und verweist auf die Tierheime, in denen recht häufig schon bereits stubenreine junge Hunde – aber natürlich auch andere Vierbeiner wie Katzen, Meerschweinchen und Kaninchen – sehnsüchtig auf ein neues Herrchen oder Frauchen warten.
Über TASSO e.V.:
Die in Hattersheim bei Frankfurt ansässige Tierschutzorganisation TASSO e.V. betreibt Europas größtes Haustierzentralregister. Mittlerweile vertrauen 3,2 Millionen Menschen dem seit fast 30 Jahren erfolgreich arbeitenden Verein. Derzeit sind 5,6 Millionen Tiere bei TASSO registriert und somit im Verlustfall vor dem endgültigen Verschwinden geschützt. Durchschnittlich alle zehn Minuten vermittelt TASSO ein entlaufenes Tier an seinen glücklichen Besitzer zurück.
Die Registrierung und alle anderen Leistungen von TASSO wie die 24-Stunden-Notrufzentrale, Suchplakate, Notrufplakette und der Suchservice sind kostenlos. Der Verein finanziert sich ausschließlich aus Spenden großzügiger Tierfreunde.
Neben der Rückvermittlung von Haustieren ist TASSO im Tierschutz im In- und Ausland aktiv und sieht seinen zusätzlichen Schwerpunkt in der Aufklärung und der politischen Arbeit innerhalb des Tierschutzes. TASSO arbeitet mit den meisten Tierschutzvereinen und -organisationen sowie mit nahezu allen deutschen Tierärzten zusammen. Der Verein unterstützt regelmäßig Tierheime unter anderem bei kostenaufwändigen Projekten und vergibt jährlich den mit über 10.000 Euro ausgestatteten Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote“. Für die Tierbesitzer ist TASSO e.V. ein kompetenter Ansprechpartner für alle Belange des Tierschutzes.
Wichtig: Seit dem 3. Juli 2011 gilt die Chippflicht bei Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Länder der EU! Mehr dazu erfahren Sie auf der TASSO-Homepage unter www.tasso.net.
Kontakt:
TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20
65795 Hattersheim
Tel.: 06190 - 93 73 00
Fax: 06190 - 93 74 00
E-Mail: info@tasso.net
Web: www.tasso.net
Ansprechpartner für die Medien:
Achim Imlau
Profact Communications GmbH
Stadtwaldwende 18
45134 Essen
Tel.: 0201 - 47 30 03
Fax: 0201 - 47 19 65
E-Mail: a.imlau@profact.de
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Welttierschutztag am 4. Oktober 2011: |
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TASSO und der bmt fordern anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober 2011 die Einführung
einer gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen in Deutschland. Die beiden Tierschutzorganisationen haben dazu eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages gestartet. Jetzt zählt jede Stimme, um das Vorhaben zum Erfolg zu führen. Die Unterschriftenliste kann unter Warum eine Registrierungspflicht? Die 29-jährige Erfahrung von TASSO zeigt ganz eindeutig, dass nur ein gekennzeichnetes und registriertes Tier im Verlustfall eine Chance auf die Rückvermittlung zu seinem Besitzer hat. Das beweisen die jährlich über 52.000 von TASSO zurückvermittelten Tiere. Wenn das Tier schnell zurückvermittelt wird, wird ihm zudem ein längerer Aufenthalt im Tierheim erspart. So könnte TASSO die Tierheime bei einer flächendeckenden Registrierung mit rund 22 Millionen Euro pro Jahr entlasten! Genau die Summe, die den Tierheimen in Deutschland nach Angaben großer Tierschutzorganisationen fehlt. Ebenso wird sich mit der Registrierungspflicht ein Rückgang ausgesetzter Tiere wie in der Schweiz bemerkbar machen. In den europäischen Nachbarländern Österreich und der Schweiz ist die Kennzeichnung und Registrierung seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Nur in Deutschland gibt es bisher noch keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Daher fordern TASSO und der bmt: Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde und
Katzen! |
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Tiere aussetzen kein Kavaliersdelikt: |
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Jedes Jahr im Sommer spielen sich in der Notrufzentrale von TASSO Dramen ab: Immer mit Beginn der Ferienzeit werden Haustiere kurz vor dem Urlaub einfach vor den Tierheimen oder an abgelegenen Plätzen ausgesetzt. Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin bei TASSO, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum aktiven Aussetzen auch das Anbinden eines Hundes an einer Autobahnraststätte bzw. vor einem Tierheim oder das Verjagen eines Hundes oder einer Katze gehört. Unter den Begriff des Aussetzens fällt auch schon das bewusste Entlaufenlassen eines Tieres, d.h. wenn bewusst eine Situation herbeigeführt wird, die dem Tier das Entlaufen ermöglicht. Aber nicht nur das bewusste Aussetzen des Tieres, sondern auch sein Tier über einen längeren Zeitraum allein lassen, ist gemäß § 3 Tierschutzgesetz verboten. Wer also seinem Tier z. B. Futter und Wasser hinstellt und dann für zwei Wochen in den Urlaub fährt, ohne, dass sich jemand regelmäßig um das Tier kümmert, macht sich strafbar. Dass es sich dabei bei Weitem nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt sich in der Strafandrohung für dieses Verhalten. Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder zurücklässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,- Euro rechnen. |
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Drei Dinge, die Sie vielleicht noch nicht über Katzen wussten |
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Die Katze ist eines der beliebtesten Haustiere. Doch wie gut kennen Katzenhalter ihr Tier? Drei Dinge, die Sie so vielleicht noch nicht wussten: 1. Das Fauchen einer Katze wird vom Menschen häufig falsch interpretiert. Viele halten es für ein aggressives Verhalten und schimpfen deswegen mit dem Tier. In der Regel geht dem Fauchen aber eine Situation voraus, die die Katze als unangenehm oder verunsichernd empfindet. Das Fauchen ist dann also eine Reaktion darauf, dass sie sich beispielsweise vom Menschen oder der Mitbewohner-Katze bedrängt fühlt. Die Katze wünscht sich mehr Distanz. 2. Betont langsames Blinzeln hingegen kann unter Katzen ein Beschwichtigungssignal sein. Es bedeutet in Spannungsmomenten zwischen zwei Katzen soviel wie ‚Ich bin dir freundlich gesinnt und möchte keinen Streit‘. Ist alles friedlich, ist das Blinzeln einer Mitbewohner-Katze, aber auch dem Menschen gegenüber ein Zeichen für eine freundschaftliche Kontaktaufnahme, auf die der Mensch dann auch eingehen sollte, rät die Hamburger Katzenpsychologin Christine Hauschild: „Blinzelt mich meine Katze an, so imitiere ich das immer sofort und blinzele zurück. Das ist wie ein Gespräch zwischen ihr und mir und zudem eine gute Gelegenheit, einen Streichelmoment einzulegen.“ Sie dürfen auch gerne zuerst blinzeln – Ihre Katze wird antworten! 3. Wer gleich mehrere Stubentiger zuhause hat, weiß, dass es hier auch schon mal zu Spannungssituationen zwischen den Tieren kommen kann. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen insbesondere bei reinen Wohnungskatzen von Langeweile bis hin zu Grenzen setzen wollen. Doch oftmals übersehen wir Menschen dies, denn Katzen kommunizieren häufig sehr subtil. Beispiel: Eine Katze sitzt im Türrahmen vor dem Flur. Vermeintlich tut sie nichts außer zu schauen - sie faucht nicht, sie greift nicht an, aber dennoch traut sich die zweite Katze nicht an ihr vorbei. Der Grund: Der Durchgang ist zu eng. Hier kann der Tierhalter helfen, indem er beispielsweise einen Stuhl neben die Tür stellt. So kann die eine Katze den Weg über den Stuhl nehmen und muss so weniger in den persönlichen Raum der anderen eintreten. „Es ist für die Tiere generell sehr wichtig, Rückzugsräume zu haben“, weiß Christine Hauschild. „Die Mittel hierfür können sehr einfach sein: Beispielsweise ein Stuhl, über den eine Decke bis auf den Boden hängt, so dass sich die Katze für eine Weile ‚unsichtbar‘ machen kann.“ Alle für die Katzen wichtigen Dinge sollten außerdem im Überfluss vorhanden sein, so dass nie Konkurrenzgefühle entstehen. Noch mehr Interessantes und Wissenswertes rund um tierische Erziehung, Verhaltensforschung und Gesundheitsthemen finden Sie im TASSO-Wissensportal: www.tasso.net/Service/Wissensportal |
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Etappensieg im Kampf gegen Tierversuche |
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Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hat aktuell eine tierversuchsfreie Methode zur Testung der Botox-Produkte der Firma Allergan zugelassen. Damit ist das Ende der besonders grausamen LD50-Tests an Mäusen ein Stück näher gerückt. Nach Angaben von Allergan können mit der neuen Zellmethode bis zu 95% der Tierversuche eingespart werden, wobei keine Angaben über die Zahl der Tieropfer gemacht werden. Allerdings ist der In-vitro-Test nur für die Produkte Botox® und Botox®Cosmetic der Firma Allergan zugelassen und bislang auch nur in den USA. Für die beiden anderen weltweit agierenden Botoxhersteller Ipsen und Merz gilt diese Zulassung ebenso wenig wie für verschiedene, neu auf den lukrativen Markt drängende Firmen in Fernost. Die Zahl der jährlich für Botox-Produkte zu Tode gequälten Mäuse wird auf weltweit 600.000 geschätzt. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V. hat vor Jahren die Kampagne "Stoppt Botox-Tierversuche!" gestartet und setzt sich gemeinsam mit seinem Partner, der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE), für ein sofortiges Ende der Botox-Tierversuche ein. TASSO unterstützt diesen Kampf gegen Tierversuche in der Kosmetik, da ausreichend alternative Testmethoden vorhanden sind. Der Erfolg in Amerika zeigt, dass konstante Lobbyarbeit zum Erfolg führt. Umso wichtiger ist es nun, den Druck auf die Politik und die Hersteller nicht abreißen zu lassen und ein weltweites Verbot der Botox-Testung an Tieren zu fordern, so Dr. Corina Gericke von Ärzte gegen Tierversuche. Bitte unterstützen auch Sie die Kampagne gegen Tierversuche in der Kosmetik unter www.botox-tierversuche.de |
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Presse-Mitteilung |
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Kostenlose Aktion von TASSO und bmt war ein voller Erfolg: |
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Reichelsheim, 07.07.2011 (profact) – "Wenn sie weglaufen, bekommen wir sie ganz schnell wieder zurück". So beschreibt ein zehnjähriger Besucher den Grund für die Teilnahme am ersten deutschen Chip-Tag der Tierschutzorganisationen TASSO e.V. und Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt). Zusammen mit Schwester, Mutter, Tante, zwei Hunden und zwei Katzen hatte er sich auf den Weg ins hessische Reichelsheim gemacht. Im dortigen Tierheim „Elisabethenhof“ sorgte Tierärztin Lena Ehrmann fürs Chippen im Minutentakt. "Dieses Einbringen des Transponders unter die Haut der Tiere ist für Registrierung und Rückvermittlung durch TASSO dringend notwendig", erklärt Mike Ruckelshaus vom bmt, denn nur so ließen sich Hund, Katze oder Frettchen eindeutig ihren Besitzern zuordnen. "Leider können sich nicht alle Haustierbesitzer das beim Tierarzt rund 35 Euro teure Chippen leisten". Deshalb die gemeinsame Aktion von TASSO und bmt, deren Kosten vom Futtermittelhersteller Hill’s getragen wurden. Das Chippen habe aber noch einen zusätzlichen Effekt, der die Tierheim finanziell entlastet, so Ruckelshaus weiter: "Wenn ein Fundtier gechippt und registriert ist, können wir über TASSO sofort den Besitzer ermitteln und informieren." Ansonsten bliebe das Tier in der Obhut des Tierheims. Und das verursache pro Tag rund zwölf Euro Kosten. Ruckelshaus verweist außerdem auf eine EU-Verordnung, die den Transponder für den Grenzübertritt ab dem 3. Juli zwingend vorschreibt: "Die Chipnummer muss im EU-Heimtierausweis vermerkt sein,
sonst kann es Probleme bei Kontrollen geben." |
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Kastrationspflicht von Katzen in Verden und Hildesheim |
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In Niedersachsen ist vor kurzem nicht nur ein neues Hundegesetz eingeführt worden. Als eine der ersten Städte in Deutschland nach Paderborn widmen sich nun Hildesheim und Verden verstärkt der Problematik der sich unkontrolliert vermehrenden Katzen. Vorbild für die neue Verordnung in Verden ist Delmenhorst. Dort wurde bereits 2010 eine Katzenschutzverordnung eingeführt. Der stellvertretende Fachbereichsleiter des Ordnungsamtes in Verden, Herr Rolf Schwirz, ist mit dem Ergebnis der im Februar 2011 in Kraft getretenen Verordnung sehr zufrieden. Auch seitens der Katzenbesitzer gab es kaum Widerstand, zumal die Kastrationsaktion anfangs von der Stadt bezuschusst wurde, so Schwirz im Gespräch mit TASSO. Mit der Verordnung, die durchaus Gesetzescharakter hat, trägt die Stadt Verden nachhaltig zur Entlastung des ortsansässigen Tierheims bei. Neben der Pflicht, die Katzen kastrieren zu lassen, muss auch jede Katze einen Chip tragen. Der hannoversche Tiermediziner Professor Hackbarth hält sogar einen Sachkundenachweis für Katzen für nicht abwegig. "Alles deutet darauf hin, dass die Politik in Deutschland langsam umdenkt und Tierhalter mehr in die Verantwortung für ihre Tiere nehmen will. Verordnungen wie in Hamburg, Berlin und jetzt in Niedersachsen - um nur einige Länder zu nennen - werden mittelfristig für alle Bundesländer eingeführt werden", ist sich Philip McCreight von TASSO sicher. "Ein Weg, den wir Tierschützer nur begrüßen können." |
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Neue EU-Vorschrift: |
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Dass Tierversuche nicht sein müssen, beweist eine neue EU-Vorschrift, die am 1. Juli 2011 in Kraft tritt. Nach diesem Zeitpunkt muss nach Auskunft des Vereins Ärzte gegen Tierversuche für die Überprüfung von Algengiften in Muscheln ein tierversuchsfreies Verfahren eingesetzt werden. Das sind 300.000 Tierversuche weniger! In der EU ist es seit 1991 vorgeschrieben, Muscheln auf das Vorhandensein von Algengiften zu untersuchen, bevor sie für den Verzehr freigegeben werden. Hierfür werden jeweils drei Mäusen Stichproben der Muscheln in die Bauchhöhle injiziert. Als giftig gilt der Fang, wenn zwei der drei Tiere sterben. Nach Art der Symptome, die die Algenvergiftung hervorrufen kann, werden drei Giftgruppen unterschieden: Gifte, die Amnesie (Gedächtnisstörungen für zeitliche und inhaltliche Erinnerungen) hervorrufen; solche, die lähmen; und eine dritte Gruppe, die Durchfall erzeugt. Für die erste Gruppe gibt es bereits seit Jahren eine tierversuchsfreie Testmethode. Ab Juli 2011 gilt ein tierfreier Test EU-weit nun auch für die Durchfall erregenden Gifte. Allein für die Symptomgruppe der lähmenden Gifte müssen weiterhin noch Mäuse qualvoll sterben. Der Beschluss der EU ist ein wichtiges Zeichen auf einem langen, steinigen Weg hin zu mehr Verantwortung für Tiere als lebende und fühlende Wesen. |
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